AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Hochgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4kW.
Mindestalter: 15 Jahre

A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewichtverhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Mindestalter: 18 Jahre
A

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mindestalter 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

