Zweiradklassen
A
A1
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt
A Stufe
Nach jeweils 24 Monaten Vorbesitz einer A-Klasse kann auf die nächsthöhere Klasse erweitert werden. Dafür ist nur eine gekürzte praktische Prüfung erforderlich. Die theoretische Prüfung und Sonderfahrten entfallen.
AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren