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Zweiradklassen

 

 

A

A1

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

A2

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt

A Stufe

Nach jeweils  24 Monaten Vorbesitz einer A-Klasse kann auf die nächsthöhere Klasse erweitert  werden. Dafür ist nur eine gekürzte praktische Prüfung erforderlich. Die theoretische Prüfung und Sonderfahrten entfallen.

AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren

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